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Generelle Auflagen: - Verzicht auf Nutzung der betroffenen Brachflächen als Vorgewende, Lagerplatz, Fahrgasse etc.
- Verzicht auf Düngung, Pflanzenschutzmittel, zusätzliche Wildfütterung bzw. Kirrung - nicht für Flächen, die im Sammelantrag als Dauergrünland geführt werden bzw.
- nicht für Flächen, die 2003 oder später umgebrochen und in Acker umgewandelt wurden
Mindestgröße + Lage der Flächen: - Mindestfläche je Vertrag: 1.000 qm; Mindestbreite von Brachestreifen: 9 m - Lage: an Knicks, Gräben, Gewässern, Waldrändern, Wegen sowie zur Teilung von Schlägen
- Gültigkeitsgebiet: Schleswig-Holstein
Gezielte Begrünung: - Verwendung der vorgegebenen Ansaatmischung (siehe Zusammensetzung „AgroVita“) - Bodenbearbeitung und Aussaat: bis spätestens 31. Mai
- Aussaatmenge: mind. 10 kg/ha - Wiederholungsansaat (inkl. vorheriger Bodenbearbeitung): frühestens nach 2 Jahren, spätestens nach 3 Jahren
Pflegemaßnahmen: - i. d. R. Verzicht auf Pflegemaßnahmen nach der Ansaat - Pflegeschnitt / Mulchen / Bodenbearbeitung / Ansaat (z. B. jährlich) bei Vorkommen ackerbaulich besonders problematischer
Pflanzenarten nur in besonderen Einzelfällen (vorherige Zustimmung) möglich
Jagdausübung: - Bewegliche jagdliche Einrichtungen (z. B. Drückjagdböcke) dürfen vorübergehend aufgestellt werden
Vertragsdauer: - der Vertrag wird zunächst für 5 Jahre geschlossen. - eine kontinuierliche Verlängerung der Verträge wird angestrebt
- jeweils für 5 Jahre im Sinne eines nachhaltigen freiwilligen Naturschutzes.
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