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Ackerlebensräume

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Die neue Förderungsmöglichkeit “Ackerlebensräume” wurde im Juli 2009 durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht .

Den schleswig-holsteinischen Landwirten, Grundstückseignern und nicht zuletzt auch Jagdpächtern winken für die Anlage von derartigen Blühstreifen seither äußerst attraktive Geldprämien.

Die Revierberatung Wolmersdorf verfügt über eine langjährige Erfahrung in Bezug auf das erfolgreiche Zusammenstellen, Erproben und Anbauen von Saatgut für Wildäsungs- und Biotopflächen.

Nicht zuletzt deswegen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, gerade für dieses neue Vertragsnaturschutz- Programm die entsprechende AgroVita-Mischung für Ackerlebensräume anzubieten.

Sie bietet dem Landwirt einerseits die Möglichkeit, Teile seiner Flächen mit qualitativ hochwertigem Saatgut zu einem günstigen Preis zu bestellen und lassen ihn dies anderseits auch guten Gewissens leisten:

Denn schließlich profitiert nicht nur er von solch einer guten Maßnahme, indem ihm lukrative Prämien zufließen. Auch unser gesamtes freilebendes Wild sowie die unzähligen, mitunter äußerst seltenen Insekten, die auf jedes Biotop in der (heutzutage landwirtschaftlich intensivst genutzten und mit Monokulturen übersähten) Landschaft so dringend angewiesen sind, werden es ihm danken ! 

Saatgut Samen Wildacker Samenhandel

Unsere AgroVita-Mischung entspricht den Richtlinien des Programmes “Ackerlebensräume” des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung als Gemeinschafts- aufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur.

AgroVita zeichnet sich durch eine intensive Blühneigung, einen hohen Anteil wertvoller Wildkräuter sowie durch attraktive Wildäsungs- und Deckungspflanzen aus; sie unterscheidet sich dadurch deutlich von anderen Kulturen.

Blühbeginn und -dauer sind bei den einzelnen Komponenten unterschiedlich, so dass sich die Mischung vom Frühsommer bis zum Herbst stets in bunter Farbenpracht präsentiert.

Fordern Sie per EMail unsere Angebotsliste an

Saatgut EU

Beschluss des MLUR des Landes Schleswig-Holstein:

>>> Zu der Mischung...

- Anlage von Blühflächen und/oder Blühstreifen
- Finanzielle Förderung der Landwirte
- Förderung der Biodiversität

Ziele:

Schaffung & Schutz von biotischen und abiotischen Ressourcen;

Verbesserung der Akzeptanz dieser Maßnahme insbesondere auf Gunststandorten.

Saatgut Stilllegung

Weg von einer
wildtierfeindlichen Monokultur...

Saatgut Blühflächen

...hin zur biotopgerechten Artenvielfalt..

Saatgut Junghase

...für Flora und Fauna !

Saatgut Prämie

Sichern Sie sich die staatlichen Prämien !

Generelle Auflagen:
- Verzicht auf Nutzung der betroffenen Brachflächen als Vorgewende,
  Lagerplatz, Fahrgasse etc.
- Verzicht auf Düngung, Pflanzenschutzmittel, zusätzliche Wildfütterung bzw. Kirrung
-  nicht für Flächen, die im Sammelantrag als Dauergrünland geführt werden bzw.
- nicht für Flächen, die 2003 oder später umgebrochen und in Acker umgewandelt
  wurden

Mindestgröße + Lage der Flächen:
- Mindestfläche je Vertrag: 1.000 qm; Mindestbreite von Brachestreifen: 9 m
- Lage: an Knicks, Gräben, Gewässern, Waldrändern, Wegen sowie zur Teilung von Schlägen
- Gültigkeitsgebiet: Schleswig-Holstein

Gezielte Begrünung:
- Verwendung der vorgegebenen Ansaatmischung
   (siehe Zusammensetzung „AgroVita“)
- Bodenbearbeitung und Aussaat: bis spätestens 31. Mai
- Aussaatmenge: mind. 10 kg/ha
- Wiederholungsansaat (inkl. vorheriger Bodenbearbeitung):
   frühestens nach 2 Jahren, spätestens nach 3 Jahren

Pflegemaßnahmen:
- i. d. R. Verzicht auf Pflegemaßnahmen nach der Ansaat
- Pflegeschnitt / Mulchen / Bodenbearbeitung / Ansaat (z. B. jährlich) bei Vorkommen ackerbaulich besonders problematischer Pflanzenarten nur in besonderen Einzelfällen (vorherige Zustimmung) möglich

Jagdausübung:
- Bewegliche jagdliche Einrichtungen (z. B. Drückjagdböcke) dürfen vorübergehend aufgestellt werden

Vertragsdauer:
- der Vertrag wird zunächst für 5 Jahre geschlossen.
- eine kontinuierliche Verlängerung der Verträge wird angestrebt
- jeweils für 5 Jahre im Sinne eines nachhaltigen freiwilligen Naturschutzes.

.

Ausgleichszahlung:

- das Land Schleswig-Holstein zahlt 650,00 EUR je Hektar + pro Jahr für die gezielte Begrünung
- zusätzlich wird weiterhin parallel die Flächenprämie gezahlt (2. Säule / Modulation)
 

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